IGeL –Individuelle Gesundheitsleistungen

Stethoskop und IGeL-Leistungen

Immer wieder hört man, dass Patienten in der Arztpraxis zusätzliche Leistungen angeboten werden, die nicht von der Krankenkasse abgedeckt sind und somit durch den Patienten selbst zu bezahlen sind. In diesem Artikel beleuchten wir was diese individuelle Gesundheitsleistungen genau sind und ob diese nötig sind.

Was ist IGeL?

Jede Krankenkasse hat einen Leistungskatalog, in welchem festgeschrieben wird, welche Leistungen die Krankenkasse bezahlt. IGeL, also individuelle Gesundheitsleistungen, sind somit Leistungen, zu deren Übernahme die Krankenkasse gesetzlich nicht verpflichtet ist. Als Beispiel sei hier die Bestimmung bestimmter Blutwerte (zum Beispiel der PSA-Wert beim Mann) oder auch die Reiseimpfung genannt.

Hauptsächlich werden dem Patienten von den Medizinern Leistungen angeboten, die der Vorsorge oder Früherkennung bestimmter Krankheiten dienen. Diese Leistungen werden von der Krankenkasse nicht gezahlt, da sich in der Regel nicht eindeutig bewiesen hat, dass diese Maßnahmen zweckmäßig und ausreichend wirtschaftlich sind.

Nicht selten sind IGeL auch Behandlungen aus der Alternativmedizin, wie zum Beispiel die Homöopathie oder chinesische Akupunktur.

Machen IGeL für den Patienten Sinn?

Bei den IGeL muss man zwischen verschiedenen Bereichen unterteilen. Viele Leistungen sind sicherlich sinnvoll, zumal wenn es sich um solche handelt, die der Früherkennung dienen und die keinen Schaden verursachen können.

Hautkrebsvorsorge in jungen Jahren, Blutuntersuchungen zur Prostatakrebsfrüherkennung, die Glaukom-Früherkennung und bestimmte Ultraschalluntersuchungen fallen hier drunter.

Andere individuelle Gesundheitsleistungen, wie zum Beispiel kosmetische Leistungen oder Homöopathie sind nicht selten auch aus Sicht des Arztes überflüssig.

Übrigens: beim Zahnarzt gibt es keine individuellen Gesundheitsleistungen. Alles was über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgeht, kann zwischen Zahnarzt und Patient als Selbstzahler vereinbart werden. Der Zahnarzt ist der einzige Arzt der vom Zuzahlungsverbot der gesetzlichen Krankenkassen befreit ist.

Nutzen von IGeL

Ob individuelle Gesundheitsleistungen einen medizinischen Sinn oder Nutzen haben, ist umstritten. Insbesondere die Verbraucherzentralen sind der Meinung, dass nicht alle IGeL medizinischen Sinn ergeben. Oft steht das wirtschaftliche Interesse von Ärzten im Vordergrund oder es ist nicht erwiesen, dass eine Früherkennung oder Vorsorgeuntersuchung tatsächlich besser schützt.

Wir raten daher dazu, IGeL nur in Anspruch zu nehmen, wenn sie es wirklich für nötig halten oder die familiäre Situation Anlass zu einem Verdacht bietet (z.B. mehrfach Darmkrebs innerhalb der Familie).